Rechtsanwaltskammer Tübingen
Rechtsanwaltsbefragung des Oberlandesgerichts Stuttgart 2012

Das Oberlandesgericht Stuttgart führt mit den Rechtsanwaltskammern Stuttgart und Tübingen wieder eine Rechtsanwaltsbefragung durch. Den Fragebogen können Sie unter http://anwaltsbefragung-olg-stuttgart.de direkt online ausfüllen.

Zu Ihrer weiteren Information finden Sie hier:
1. Schreiben des Präsidenten der RAK Tübingen, RA Hans-Christoph Geprägs, vom 12.01.2012
2. Schreiben des Präsidenten des OLG Stuttgart, Eberhard Stilz, vom 01.12.2011
3. Hinweise zum Fragebogen
4. Fragebogen zum Ausdrucken, falls Sie ihn in Papierform ausfüllen möchten


Fortbildungsveranstaltungen 2012 in Kooperation mit dem DAI

Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

auch im Jahr 2012 bietet der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Tübingen als Ergänzung der Fortbildungsangebote etwa der Anwaltvereine oder anderer Anbieter mehrere Fortbildungsveranstaltungen an. Sie werden in bewährter Kooperation mit dem (als gemeinnützig anerkannten) Deutschen Anwaltsinstitut e.V. durchgeführt.

Die Veranstaltungen richten sich nicht nur an Fachanwältinnen und Fachanwälte, sondern an alle interessierten Kolleginnen und Kollegen. Mitglieder der RAK Tübingen zahlen einen ermäßigten Kostenbeitrag.

Es wird eine Teilnahmebescheinigung über fünf (bei zwei Veranstaltungen über zehn) Netto-Zeitstunden ausgestellt, die im jeweiligen Fachgebiet als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO (ggf. i.V.m. § 4 Abs. 2 FAO) oder für das Fortbildungszertifikat der BRAK genutzt werden kann.

Eine inhaltliche Beschreibung der Veranstaltungen – jeweils zugleich als Anmeldeformular verwendbar – finden Sie links unter dem Menüpunkt „Fortbildungen“.

Die Veranstaltungen für 2012 befassen sich mit den Fachgebieten:

Arbeitsrecht,
Bau- und Architektenrecht,
Familienrecht,
Handels- und Gesellschaftsrecht,
Insolvenzrecht,
Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
Strafrecht,
Transport- und Speditionsrecht,
Verkehrsrecht sowie
Versicherungsrecht.

Auch für 2012 konnten hochkarätige Referentinnen und Referenten gewonnen werden. Besonderes Augenmerk wurde darauf gelegt, dass die hiesige Rechtsprechung berücksichtigt wird, etwa im Familienrecht.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Tübingen würde sich sehr freuen, wenn sein Fortbildungsangebot eine breite Aufnahme fände. In dem Bemühen um stetige Verbesserung ist er für Anregungen jedwelcher Art offen und dankbar.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Ihr
RA Hans-Christoph Geprägs
Präsident